Terms & Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Please note, the terms and conditions are in German only.
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1. Geltungsbereich
1.1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für alle Geschäfte mit dem Käufer. Jegliche, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers, erkennen wir nicht an. Ausnahmen sind nur gültig bei schriftlicher Zustimmung unserseits. Das gilt auch für einseitige Regelungen in den Bedingungen des Käufers, für deren Regelungsgehalt unsere Geschäftsbedingungen keine wirksame Regelung vorsehen, soweit diese einseitigen Regelungen nicht einem Handelsbrauch oder der gesetzlichen Regelung entsprechen.
1.2. Sollten unsere Geschäftsbedingungen keine wirksamen Regelungen enthalten, sind immer die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
1.3. Unsere Geschäftsbedingungen sind nur gültig gegenüber Unternehmern im Sinne von §14 BGB.
2. Angebot , Vertragsabschluss und Annahmeverzug
2.1. All unsere Angebote sind immer freibleibend, Irrtümer bleiben vorbehalten.
2.2. Es gilt ausnahmslos für Auftragsbestätigungen die Schriftform.
2.3. An offensichtliche auftretende Irrtümer, Schreib-‐, Druck-‐ und Rechenfehler, die bei der Erstellung von Angeboten, Auftragsbestätigung oder Rechnung auftreten halten wir uns nicht gebunden.
2.4. Garantien sind nur verbindlich, wenn und soweit diese zugesichert sind und sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Hinsichtlich der in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Beschreibungen angegebenen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Maße, Farben, Konstruktionen und Formen sowie sonstiger Merkmale, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird, behält sich die alpha europe gmbh handelsübliche Abweichungen vor, ohne dass der Käufer Ansprüche daraus herleiten kann.
2.5. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch dem Käufer keine unzumutbaren Nachteile entstehen und diese mit der Leistung im Wesentlichen vergleichbar ist.
2.6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist alpha europe gmbh berechtigt, auf Ersatz des entstehenden Schadens und ggf. Mehraufwendungen zu bestehen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt.
2.7. Mit Eintritt des Annahme-‐ bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Im Falle eines Annahmeverzuges hat der Käufer alle damit verbundenen Kosten, im Besonderen die Lagerkosten, zu tragen.
2.8. Sollte die Zahlungsforderung von alpha europe gmbh eine Woche nach Bereitstellung der betreffenden Waren und Anzeige der Versandbereitschaft noch nicht beglichen sein, ist alpha europe gmbh berechtigt, die geleistete Anzahlung einzubehalten. Unbenommen davon ist die Möglichkeit, einem darüber hinausgehenden Schadenersatz, geltend zu machen. 2.9. Im Fall das eine Klausel in einem Liefervertrag oder einer Auftragsbestätigung im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, bleibt das Erläuterungsrecht nur alpha europe gmbh vorbehalten.
3. Preise
3.1. Die Preise gelten gemäß der am Tage der Auslieferung gültigen Preisliste, soweit nicht andere Preise schriftlich vereinbart sind.
3.2. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich „ab Werk“ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und entsprechender Lieferkosten, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde.
3.3. Preiserhöhungen auch nach Vertragsabschluß gegenüber dem Käufer sind berechtigt, wenn diese auf angemessene Preiserhöhungen unserer Zulieferer zurückzuführen sind. Diese Regelung gilt nicht nach der Rechnungslegung.
4. Zahlungsbedingungen, Verzug und Aufrechnung
4.1. Unsere Rechnungen sind zahlbar lt. den angegebenen Zahlungszielen der jeweiligen Rechnung.
4.2. Unsere Rechnungen sind für uns gültig, wenn ihnen nicht nach Zugang innerhalb von 3 Tagen schriftlich widersprochen wird.
4.3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar, sofern kein Zahlungsziel gesondert angegeben ist.
4.4. Die Zahlungen sind gegen Vorkasse, vor erfolgter Übergabe der Ware an den Käufer oder den Spediteur, fällig oder entsprechend der Auftragsbestätigung zu leisten. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, aber gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Insbesondere sind Regelungen von Vorkasse und Restzahlung bei Lieferung möglich. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Käufer zu Teilleistungen nicht berechtigt (§ 266 BGB), wovon vereinbarte Vorauszahlungen ausgenommen sind. Ungeachtet einer gegenteiligen Leistungsbestimmung durch den Käufer werden Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, und zwar zunächst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet (§ 366 BGB). Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die alpha europe gmbh über den Betrag verfügt. Werden mit andere Zahlungsweisen vereinbart (LC -‐ letter of credit oder Bankbürgschaft), so sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Käufer zu tragen. Bei LC-‐Zahlung muss das Bankakkreditiv unwiderruflich von einer deutschen Geschäftsbank abgesichert sein. Wechsel und Scheckzahlungen werden nicht angenommen.
4.5. Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers ernsthaft in Frage stellt, ist die alpha europe gmbh, nachdem sie eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt hat, berechtigt, die Leistung einzustellen und den Vertrag schriftlich zu kündigen.
4.6. Unbenommen davon sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz §288BGB vereinbart ab Verzugsdatum.
4.7. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unbenommen.
4.8. Neben § 4 (6) ist alpha europe gmbh auch noch berechtigt, im Falle des deutlichen Verzugs den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. alpha europe gmbh kann einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20% der gesamten Auftragssumme als Vertragsstrafe verlangen.
4.9. Der Käufer ist bei Mangelrügen zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von alpha europe gmbh anerkannt bzw zwischen den Parteien unstreitig sind. Somit ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und keine Einwendungen vorliegen.
4.10. Werden bereits von alpha europe gmbh bestätigte Aufträge storniert, oder erheblich geändert, sind Stornierungskosten in Höhe von 5% der Brutto-‐Auftragssumme fällig.
4.11. Eine Rücknahme von Sonderartikeln und Spezialanfertigungen ist ausgeschlossen.
5. Lieferfristen, -‐termine und Leistungsbefreiung
5.1. Vereinbarten Lieferfristen und -‐termine sind nicht gleichbedeutend mit einem „Fixgeschäft“, ausgenommen einer besonderen schriftlichen Regelung.
5.2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der endgültigen und vollständigen Auftragsbestätigung, bzw bei Vorkasseregelungen mit dem Geldeingang auf unserem Konto.
5.3. Die Lieferverpflichtung steht immer unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung der Belieferung ist von uns verschuldet.
5.4. Gerät die alpha europe gmbh mit der Lieferung signifikant, also mehr als 2 Wochen in Verzug, so ist der Käufer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn alpha europe gmbh die vom Käufer schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Ein Schadenersatz aufgrund des Verzugs, wie die Geltendmachung von entgangenem Gewinn, oder Ansprüchen seitens Dritter ist gegenüber alpha europe gmbh nicht möglich, es sei denn, wenn die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Angezahlte Gelder zahlt alpha europe gmbh in diesem Fall unverzinst und in der angezahlten Währung zurück.
5.5. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernder Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. Engpässe und Verzögerungen, welche auf den Hersteller zurückgehen, sind von uns nicht zu vertreten.
5.6. alpha europe gmbh kann von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit sein, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. Umstände höherer Gewalt sind zum Beispiel Krieg, Unruhen, Streiks, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Piraterie, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, sowie alle sonstigen von alpha europe gmbh nicht zu beeinflussenden Umstände.
5.7. Bei Bestellungen, deren Erfüllung aus mehreren Einzellieferungen besteht, ist die Nichterfüllung, die mangelhafte oder die verspätete Erfüllung einer Lieferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen der Bestellung.
5.8. Infolge Lieferstörungen (5.4) sind wir auch berechtigt, unter Wegfall einer weiter gehenden Lieferverpflichtung jeweils Kürzungen bei den zu liefernden Mengen vorzunehmen.
6. Versand, Verpackungen, Gefahrübergang und Teillieferung
6.1. Der Versand der Ware erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers.
6.2. Ist eine Freihaus-‐Lieferung vereinbart, setzt diese einen schriftlichen Auftrag des Käufers voraus. Die dadurch resultierenden Mehrkosten für Versicherung und Weitertransport vom Lager, bzw. Ort der Bereitstellung der Ware, sind vom Käufer zu tragen.
6.3. Übernimmt der Käufer den Transport und Versicherung der Ware vom Lager, bzw. Ort der Bereitstellung der Ware selbst, hat er diese Kosten selbst zu tragen.
6.4. alpha europe gmbh übernimmt Transport-‐ und alle sonstigen Verpackungsmaterialien nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Für die Entsorgung der Verpackung und sich daraus ergebenen Kosten ist der Käufer verantwortlich.
6.5. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, werden die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. alpha europe gmbh ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zur Begleichung der Kosten zu verlangen.
6.6. Ist eine Abholung durch den Käufer vereinbart, sind versandfertig gemeldete Waren sofort abzurufen. Ist das nicht der Fall, ist alpha europe gmbh berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder zu lagern und sofort zu berechnen.
6.7. alpha europe gmbh ist auch zu Teillieferungen und gesonderter Abrechnung in zumutbarem Umfang berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Es gilt Eigentumsvorbehalt an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
7.2. Die Vorbehaltsware ist getrennt vom Eigentum des Käufers und Dritter aufzubewahren, ordnungsgemäß zu lagern und als alpha europe gmbh–Eigentum zu kennzeichnen. Ein Schadensfall ist uns unverzüglich anzuzeigen. Sofern der Käufer die Vorbehaltsware versichert hat, werden uns Forderungen aus dem Versicherungsvertrag hiermit bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung abgetreten.
7.3. Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, Finanzamt, etc. in die Vorbehaltsware hat uns der Käufer sofort schriftlich zu benachrichtigen. Auf unser Verlangen hin hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren zu erteilen. Er hat uns auch Zutritt zu seinen Lagern zwecks Besichtigung und Abtransport der Vorbehaltsware zu gewähren.
8. Gewährleistung und Reklamation
8.1. Die vertragliche Beschaffenheit der Ware wird durch unsere Produktbeschreibungen festgelegt. Jegliche erweiterte Darstellungen sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder im schriftlichen Angebot bestätigt sind. Sie gelten nur als Beschaffenheitsgarantie im Sinne von §443BGB durch schriftlich Bestätigung unsererseits.
8.2. Wir sind berechtigt, unsere Produkte ohne Anzeige an den Käufer technisch und optisch zu ändern, solange die wert-‐ und funktionsbestimmenden Eigenschaften angemessen beibehalten werden und ein entgegenstehender Wille des Käufers für uns nicht erkennbar ist.
8.3. Der Käufer hat gelieferte Ware sofort auf etwaige Transportschäden oder offensichtliche Mängel oder und auch Fehlmengen zu untersuchen und uns über etwaige Feststellungen dieser Art unverzüglich nach Erhalt der Ware zu informieren. Festgestellte Beschädigungen oder Fehlmengen hat sich der Käufer beim Empfang der Ware durch den Frachtführer oder seinen Beauftragten bescheinigen zu lassen.
8.4. Bei verborgenen Mängeln muss die Reklamation unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Verletzt der Käufer schuldhaft seine Untersuchungs-‐ oder Anzeigepflicht, so entfällt allein deswegen für uns jegliche Haftung aus solchen Beanstandungen, es sei denn, auf unserer Seite sei ein für den Schaden ursächliches grobes Verschulden oder Vorsatz eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten.
8.5. Eine eventuelle Reklamation muss folgende Daten enthalten: Datum und Nummer unserer Auftragsbestätigung, des Lieferscheins oder der Rechnung, Fabrikations-‐, Kommissions-‐ oder Seriennummer der beanstandeten Ware, Beschreibung des Mangels.
8.6. Der Käufer ist verpflichtet, angelieferte Waren auch bei Feststellung offensichtlicher Mängel, Transportschäden oder Unvollständigkeit der Lieferung zunächst in Empfang zu nehmen. Ausgenommen davon ist, wir hätten uns mit einer sofortigen Rücksendung einverstanden erklärt. Gibt uns der Käufer keine Gelegenheit, den Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen, entfallen alle Reklamationsansprüche.
8.7. Soweit ein echter Mangel der Ware vorliegt sind wir zum Austausch und zur Nachlieferung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer eine angemessene Minderung, maximal 5% des Kaufpreises verlangen. Bei geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
8.8. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, falsche Lagerung oder nachlässige Behandlung der Ware zurückgehen. Wird der Liefergegenstand trotz eines Mangels weiterbenutzt, so haften wir nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind.
8.9. Sofern der Käufer die Ware veräußert hat und eine Reklamation durch seinen Kunden erhoben wird, stellen wir den Käufer insoweit von seinen Gewährleistungsaufwendungen frei, als nach Gesetz und diesen Bedingungen Ansprüche gegen uns bestehen. Insbesondere stellen wir Zug um Zug gegen Rücklieferung der beanstandeten Ware Ersatzware für die Nacherfüllung zur Verfügung.
8.10. Betrifft die Reklamation Ware unserer Zulieferer, so ist deren Kundendienst vorrangig einzuschalten. Unsere Rechte und Pflichten werden jedoch durch Erklärungen unserer Zulieferer nicht berührt. Wir behalten uns vor, den über den Ersatz der Ware hinausgehenden und von uns zu ersetzenden Gewährleistungsaufwand des Käufers durch eine angemessene Pauschale vorab abzugelten. Der Eintritt eines Gewährleistungsfalles bei einem Kunden des Käufers ist uns durch schriftliche Bestätigung des Kunden unter genauer Bezeichnung der mangelhaften Ware nachzuweisen, anderenfalls entfallen etwaige Gewährleistungsansprüche gegen uns.
8.11. Eine Haftung unseres Hauses für Montage-‐ oder Reparaturarbeiten ist ausgeschlossen, wenn die Installationsbetriebe die Ware selbständig von unserem Haus beziehen und daher keine Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 434 Abs. 2 BGB sind.
9. Haftungsbegrenzung und Verjährung
9.1. Wir haften auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2. Wenn wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weiterführende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.3. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer Garantie oder wegen Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
9.4. Unsere Gewährleistung und Haftung entfällt, wenn unsere Ware durch den Käufer oder Dritte verändert worden ist, sofern uns der Käufer nicht nachweist, dass die Veränderung keinen Einfluss auf den Schadenseintritt hat.
9.5. Gegen uns gerichtete Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach Gefahrübergang auf den Käufer. Das gilt auch für Schadensersatzansprüche, die auf Mängeln unserer Ware beruhen und gem. Abs. (1) der Höhe nach begrenzt sind.
9.6. In jeden Fall verjähren gegen uns gerichtete Ansprüche spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.7. Alle Angaben durch unser Haus zur Planung einer Anlage sind lediglich als Empfehlungen zu verstehen, für deren Richtigkeit und Umsetzbarkeit unser Haus keine Haftung übernimmt. Dies betrifft zum einen technische Angaben zu den Produkten, die unser Haus lediglich vom Hersteller an den Kunden weiterleitet, so dass für die Richtigkeit dieser Angaben eine Haftung unseres Hauses nicht besteht. Zum anderen sind Vorschläge unseres Hauses zum Einsatz bestimmter Produkte oder zur Kombination verschiedener Produkte vom Kunden eigenverantwortlich technisch zu prüfen. Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, die aus einer Inkompatibilität der vom Kunden eigenverantwortlich gewählten Produktzusammenstellung resultieren sind vollständig ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsstand
10.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei Lieferung ab Lager der Standort des jeweiligen Lagers.
10.2. Erfüllungsort für alle Zahlungen und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Frankfurt(Oder). Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder dem allgemeinen Gerichtsstand des Facto zu verklagen.
10.3. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.